Ein im Ausland eingetretener Todesfall muss in das schweizerische Personenstandsregister eingetragen werden. Die Eintragung ist kostenlos.
Lassen Sie der für den Wohnort der verstorbenen Person zuständigen Vertretung dazu folgende Dokumente und Informationen zukommen:
- Original der Todesurkunde
- Schweizer Identitätsausweise der verstorbenen Person (Pass und Identitätskarte); auf Wunsch der Familienangehörigen werden die entwerteten Dokumente als Andenken zurückgegeben (bitte dies im Voraus erwähnen).
- Adressangaben einer Kontaktperson der Hinterbliebenen
Option A+: falls wenige zusätzliche Informationen erforderlich sind
Fügen Sie diese hier ein:
- Name des Dokuments in der lokalen Sprache
- Zusätzliche Dokumente
- Notwendigkeit einer Übersetzung der Dokumente
- Notwendigkeit einer Beglaubigung, gegebenenfalls zuständige Behörde vor Ort
- Notwendigkeit einer vertiefte Überpfrüfung
- Dauer des Verfahrens
- usw
Option B: falls ein Infoblatt notwendig ist
Ein im Ausland eingetretener Todesfall muss in das schweizerische Personenstandsregister eingetragen werden. Die Eintragung ist kostenlos.
Lassen Sie der für den Wohnort der verstorbenen Person zuständigen Vertretung dazu folgende Dokumente und Informationen zukommen:
Die Originaldokumente sind für die zuständige Zivilstandsbehörde in der Schweiz bestimmt und dürfen nicht älter als sechs Monate sein. Sie werden nicht zurückgegeben. Fotokopien werden nicht akzeptiert. Gegebenenfalls können weitere Dokumente angefordert werden.
Falls eine vertiefte Überprüfung der ausländischen Zivilstandsdokumente durch eine Vertrauensanwältin oder einen Vertrauensanwalt der Schweizer Vertretung notwendig ist, gehen die dadurch entstehenden Kosten zu Ihren Lasten.